Unternehmer aufgepasst!
Steuervorteile ausschöpfen mit dem Bremervörder Einkaufsgutschein!
Arbeitgeber können Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfreie Sachzuwendungen bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 EStG). Auch der Bremervörder Einkaufsgutschein lässt sich als Sachzuwendung einsetzen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gemeinsam davon.
Motivieren und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter - ob zu persönlichen Anlässen, als attraktives Lohntopping in Personalverhandlungen oder als kleines Dankeschön für besonderes Engagement.
Damit sich dieser Vorteil optimal ausschöpfen lässt, gibt es jetzt die Bremervörder Einkaufsgutscheine in der 25-Euro-Version!
Der Umsatz, der durch die Einlösung der Gutscheine erzielt wird, kommt vollständig dem lokalen Handel zugute und bindet somit die Kaufkraft in Bremervörde. Mit über 50 Akzeptanzstellen bietet er zudem eine große Flexibilität beim Einlösen.
Fragen Sie Ihre Steuerberatung nach den steuerlichen Vorteilen bei der Verwendung der Bremervörder Einkaufsgutscheine.
Der Bremervörder Einkaufsgutschein - Standort stärken, Mitarbeiter gewinnen und Lohnkosten reduzieren.